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Versicherungen für Reiseveranstalter von Gruppenreisen und Vereinsreisen

Sicherungsscheine (Insolvenzversicherung)

Voraussetzungen für die verpflichtende Reisepreissicherung:

  • Gesamtheit von mind 2 Reiseleistungen (z.B. Unter­kunft, Beförderung, Programm)

  • mehr als 2 Reisen im Jahr oder gewerblich

  • Reisedauer über 24 Stunden oder Reisepreis über 75 Euro oder Reise mit Übernachtung

  • Zahlung (auch Anzahlungen) vor Reiseende

  • keine jur. Person oder Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden, staatliche Schulen und Universitäten).

Anmerkung: für kirchliche Verbände gilt diese Aus­nahmeregelung z.B. nicht.

 

 

Bestimmungen des Pauschalreiserechts und der Reisepreisabsicherung bei Gelegenheitsveranstaltern

https://www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=1176

 

Infos und Versicherungsunternehmen 

https://www.gruppenreiseversicherungen.de/reiseversicherungen/insolvenzversicherung-sicherungsscheine/insolvenzversicherung-sicherungsscheine.html

 

 

Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung

Reiseveranstalter haften nach dem Reisevertragsrecht nicht nur für selbstverschuldete Schäden, sondern auch für die ihrer Kooperationspartner bzw. Erfüllungsgehilfen (z.B. Unterkunft und Beförderungsunternehmen).

Beispiel (Balkongeländer): http://openjur.de/u/120205.html

 

Infos und Versicherungsunternehmen 

https://www.gruppenreiseversicherungen.de/reiseversicherungen/reiseveranstalterhaftpflicht/reiseveranstalter-haftpflicht-versicherung.html