Versicherungen für Reiseveranstalter von Gruppenreisen und Vereinsreisen
Sicherungsscheine (Insolvenzversicherung)
Voraussetzungen für die verpflichtende Reisepreissicherung:
-
Gesamtheit von mind 2 Reiseleistungen (z.B. Unterkunft, Beförderung, Programm)
-
mehr als 2 Reisen im Jahr oder gewerblich
-
Reisedauer über 24 Stunden oder Reisepreis über 75 Euro oder Reise mit Übernachtung
-
Zahlung (auch Anzahlungen) vor Reiseende
-
keine jur. Person oder Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden, staatliche Schulen und Universitäten).
Anmerkung: für kirchliche Verbände gilt diese Ausnahmeregelung z.B. nicht.
Bestimmungen des Pauschalreiserechts und der Reisepreisabsicherung bei Gelegenheitsveranstaltern
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=1176
Infos und Versicherungsunternehmen
Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung
Reiseveranstalter haften nach dem Reisevertragsrecht nicht nur für selbstverschuldete Schäden, sondern auch für die ihrer Kooperationspartner bzw. Erfüllungsgehilfen (z.B. Unterkunft und Beförderungsunternehmen).
Beispiel (Balkongeländer): http://openjur.de/u/120205.html
Infos und Versicherungsunternehmen